Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2009 - L 7 B 296/08 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,121942
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2009 - L 7 B 296/08 AS (https://dejure.org/2009,121942)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2009 - L 7 B 296/08 AS (https://dejure.org/2009,121942)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - L 7 B 296/08 AS (https://dejure.org/2009,121942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,121942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2009 - L 7 B 296/08
    Scheidet die Förderung einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung schon im primär zuständigen System (hier: Ausbildungsförderung nach BAföG) aufgrund individueller Versagungsgründe aus, führt dies nicht zur Leistungspflicht des grundsätzlichen nachrangigen Systems der Grundsicherung nach den Vorschriften des SGB II (BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R -).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2009 - L 7 B 296/08
    Ein besonderer Härtefall liegt erst dann vor, wenn im Einzelfall Umstände hinzutreten, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck als übermäßig hart, das heißt als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig, erscheinen lassen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R -).
  • SG Hildesheim, 22.09.2011 - S 26 AS 1516/11
    Muss der Auszubildende hingegen damit rechnen, alsbald hilfebedürftig zu werden und die Ausbildung nicht fortsetzen zu können, liegt hierin keine die Darlehensbewilligung rechtfertigende besondere Härte (in diesem Sinne zur bisherigen Gesetzesfassung LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 09.03.2009 - L 13 AS 219/08 ER - 27.01.2009 - L 7 B 296/08 AS und 19.06.2008 - L 7 AS 286/08 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht